Kirchgeld
Gemeinde - Kirchgeld
Liebe Gemeindeglieder!
Diese Bitte an Sie ist keine Neuerung. Auch in diesem Jahr bittet Sie Ihre Kirchengemeinde wieder um ein freiwilliges Gemeinde-Kirchgeld.
Das Gemeinde-Kirchgeld wird ausschließlich von denjenigen erbeten, die keine Kirchensteuern zahlen, die aber ihre Kirchengemeinde in ihrem Dorf und Ort mittragen und unterstützen wollen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie - auf der Grundlage des Kirchengesetzes unserer
Ev. Landeskirche vom 15. November 2008 - um Ihr freiwilliges Gemeinde-Kirchgeld für 2018.
(ca. 5 % Ihres Einkommens im Januar) auf das folgende Konto des Kirchenkreises
zu überweisen. Der Betrag kommt in voller Höhe Ihrer Kirchengemeinde zugute.
Bankverbindung der Kirchengemeinden:
Kontoinhaber: Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin
bei der Sparkasse Prignitz
BIC: WELADED1PRP, IBAN: DE73 1605 0101 1411 0005 24
Bitte immer angeben: *Name, *Ort, und „Kirchgeld *Jahr“
Die Spendenquittung wird Ihnen zugesandt.
Selbstverständlich können Sie das Kirchgeld für Ihre Gemeinde auch in bar im Gemeindebüro in Glöwen, Kirchplatz 23, einzahlen.
Allen Geberinnen und Gebern für ihre Gaben HERZLICHEN DANK !!!